Grillen auf dem Balkon

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Über Holzkohle geröstete Würstchen oder Gemüse­spieße gehören zum größten Vergnügen, was die warme Jahreszeit zu bieten hat. Doch Grillen auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten ist an gewisse Auflagen gebunden - erst recht, wenn sie zu einer Mietwohnung gehören. Wie sich Ärger durch Grill­partys vermeiden lässt, erfahren Sie hier:

Rein rechtlich gesehen

Das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder der Wiese am Haus stellt per se keine Straftat dar. Auch mietrechtlich ist es nicht verboten. Anderer­seits haben Sie jedoch kein Recht, dieses Vergnügen durch­zu­setzen. Daher dürfen Vermieter den Spaß zumindest einschränken - zum Beispiel, indem sie ein Verbot für Holzkoh­le­grills aussprechen.

Für gewöhnlich dient dies dem Schutz der Immobilie - etwa, weil empor­stei­gender Qualm die Fassade färbt oder herab­fal­lende Glut den Rasen bzw. Boden beschädigt. Enthält Ihr Mietvertrag eine Klausel zum Grill­verbot über Holzkohle, sollten Sie sich tunlichst daran­halten. Anderen­falls droht Ihnen eine Abmahnung oder gar Kündigung - die in Einzel­fällen sogar fristlos erfolgen kann.

Über die Benutzung von Kohle hinaus darf der Vermieter das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse jedoch nicht einschränken. Weder zur Häufigkeit noch zum Zeitpunkt des Brutzelns gibt es Vorschriften - schon gar nicht, wenn Sie sich für ein alter­nativ betrie­benes Gas- oder Elektro­gerät entscheiden.

Die lieben Nachbarn

Ganz genau genommen hängt der Friede beim Grillen vom Wohlwollen Ihrer Mitbe­wohner ab. Zum einen kriegen diese das Grillen auf dem Balkon viel eher mit als Ihr Vermieter; zum anderen sind sie es, die das Vergnügen publik machen könnten. Und nicht zuletzt tragen Ihre Hausbe­wohner die eigent­liche Last: die Geruchs­ent­wicklung, die Brand­gefahr und die Lärmbelästigung.
Seien Sie also so fair, Ihre Nachbarn recht­zeitig zu infor­mieren, und halten Sie beim Grillen auf dem Balkon oder vor bzw. hinter dem Haus Maß. Anders als der Vermieter, können Ihre Mitmen­schen zahlreiche Klagen lostreten. Zum Beispiel wegen:

  • Verstoß gegen das Bundes-Immis­si­ons­schutz­gesetz (BImSchG)

  • Gefährdung von Gesundheit und Wohlbefinden

  • Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

  • Und natürlich auf Grund des Lärms

ungetrübtes Grillvergnügen auf einem Balkon
Sommer-Glück beim Grillen: So wird der Balkon zur legalen Party-Meile

Aspekte für ungetrübtes Grill-Vergnügen

Vor all dem bewahrt Sie eine Reihe einfacher Maßnahmen:

Einhalten von Ruhezeiten

Unabhängig davon, ob Sie über Holzkohle grillen oder auf dem Balkon ein Alter­na­tiv­gerät betreiben, müssen Sie die gesetzlich vorge­schriebene Nachtruhe einhalten. Diese beläuft sich allgemein auf das Zeitfenster von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens. Innerhalb dieser Stunden sollte Ihre Grill­party allen­falls im Flüsterton ablaufen.

Brand­gefahr dämmen

Überzeugen Sie sich und Ihre Nachbarn, dass beim Grillen keine Balkon-, Terrassen- oder Garten-Deko stört. Die vielfach üblichen Lampions oder Girlanden müssen so platziert sein, dass sie genug Abstand zur Feuer­stelle haben. Berechnen Sie in diesem Fall auch eventu­ellen Funkenflug und räumen Sie selbst weiter entfernte Dekora­tions-Elemente zur Seite. Niemals falsch ist ein Eimer Wasser, den Sie notfalls über züngelnde Flammen ausgießen können.
Stand­si­cherheit gewährleisten
Auch, wenn Sie „nur” elektrisch grillen: Auf einem Balkon ist meist wenig Platz, so dass die Gefahr verse­hent­licher Stöße steigt. Das Gerät muss einen stabilen, hitze­be­stän­digen Unter­grund haben und so stehen, dass es Durch­gänge frei lässt. Darüber hinaus gilt die Stand­si­cherheit auch im übertra­genen Sinne: Klein­kinder und alkoho­li­sierte Personen haben am Grill nichts zu suchen!

Größe des Grills beachten

Theore­tisch ist es möglich, dass Sie eine größere Gesell­schaft im Inneren der Wohnung versorgen; meist dient das Grillen auf dem Balkon jedoch nur einer kleinen Gruppe. Es reicht daher vollkommen, einen so genannten To-Go- oder Eimer­grill zu verwenden.

Übermäßige Rauch­ent­wicklung verhindern

Was bezüglich des allge­meinen Umwelt­schutzes gilt, gilt beim Grillen auf dem Balkon erst recht: Qualm vernebelt nicht nur den Freiraum selbst, sondern zieht auch in „unbetei­ligte” Regionen. Dabei ist es nicht immer die glimmende Holzkohle, die Rauch aufsteigen lässt - sondern viel häufiger der unsach­gemäße Umgang mit dem Grillgut:

verschmutzter Grillrost

Anhaf­tende Speise­reste vom letzten Brutzel-Spaß verbrennen beim Anheizen des Grills. Daher sollten Sie ihn nach jedem Benutzen reinigen. Gegen grobe Verschmut­zungen helfen ein Stahl­schwamm oder eine Draht­bürste; das Feintuning übernehmen Lappen und Spülmittel.

zu wenig Luft

Damit die Holzkohle gut durch­glüht, muss sie zunächst brennen. Dafür benötigt sie ausrei­chend Sauer­stoff - und auch danach muss stets ausrei­chend Luft an die Glut kommen. Anderen­falls qualmt der Grill und der Rauch sammelt sich direkt darüber an.

Speisen oder Speisebestandteile

Tropfen Fleischsaft, Fett oder Marinade auf die heiße Kohle, entsteht neben Qualm gesund­heits­schä­di­gendes Benzypren. Ein Grund mehr, das Grillgut nicht anzustechen, vor dem Auflegen gut abtropfen zu lassen und gegebe­nen­falls eine Aluminium-Schale unterzulegen.

Einladung zum gemein­samen Grillen aussprechen

Eine herzliche Einladung ist die älteste, einfachste und bewähr­teste Form Konfron­ta­tionen zu verhindern. Nutzen Sie sie und genießen Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn das gesellige Grillen auf dem Balkon!

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