Haben Sie in den vergangenen Wochen eine Immobilie gekauft oder planen in näherer Zukunft einen Notarvertrag zu unterschreiben? Dann sollten Sie sich unbedingt mit dem Baukindergeld befassen. Aber nicht jeder Hauskäufer hat Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss. Die wichtigsten Fragen zum Baukindergeld klärt heute Carsten Frick, Immobilienmakler und Geschäftsführer von Mein Makler.
Was genau ist eigentlich das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist ein finanzieller Zuschuss des Bundes zum Wohnimmobilienkauf für Familien, die sich ansonsten kein Eigenheim leisten könnten. Dieser Zuschuss muss auch nicht zurückgezahlt werden. Gezahlt wird er von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Habe ich Anspruch auf Baukindergeld?
Wie viel Baukindergeld erhalte ich?
Sie erhalten bei Bewilligung zehn Jahre lang jedes Jahr 1200 Euro für jedes Kind unter 18, das bei Antragsstellung bereits geboren ist. Wird später noch ein weiteres Kind geboren, erhalten Sie für dieses Kind keinen weiteren Zuschuss. Bei drei Kindern wären das also 3600 Euro jährlich und somit 36.000 Euro über die zehn Jahre.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Das Baukindergeld ist seit 1.1.2018 möglich und kann bis zum 31.12.2020 beantragt werden, wenn Sie in dieser Zeit eine Baugenehmigung erhalten oder einen Kaufvertrag unterzeichnen. Spätestens drei Monate nach Einzug in die Immobilie muss der Antrag aber gestellt worden sein.
Wie stelle ich den Antrag und welche Nachweise brauche ich?
Zunächst einmal stellen Sie innerhalb der Frist (also maximal drei Monate nach Einzug) den Antrag online bei der KfW. Dabei müssen Sie einmal Ihre Identität nachweisen, etwa per Postident-Verfahren. Relativ zügig erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, aber bis zur Bewilligung kann es etwa drei Monate dauern. In dieser Zeit müssen Sie im Portal online einige Nachweise hochladen. Dazu zählen etwa:
Was passiert, wenn meine Kinder oder ich nicht die vollen zehn Jahre in der Immobilie wohnen?
Im Förderzeitraum von zehn Jahren kann natürlich eine Menge passieren. Aber Sie sollten unbedingt beachten: Wenn Sie nicht mehr selbst in der Immobilie wohnen, müssen Sie dies unverzüglich der KfW mitteilen. Die Förderung stoppt dann auch. Aber keine Sorge: Rechtmäßig geleistete Zahlungen aus den vergangenen Jahren müssen Sie nicht zurückzahlen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Immobilienexperten wenden.