Wann immer Sie Ihre Immobilie am Markt anbieten, benötigen Sie heute einen Energieausweis. Das betrifft den Verkauf ebenso wie die Vermietung. Im Folgenden finden Sie deshalb alle Tipps und Tricks rund um den Energieausweis.
Wann brauche ich den Energieausweis?
Sie benötigen sowohl bei dem Verkauf als auch bei der Vermietung Ihrer Immobilie die aktuellen Energiekennwerte. Dies schreibt die EnEV seit 2014 vor. Der Ausweis muss den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Andernfalls droht Ihnen oft sogar Schadensersatz. Einzige Ausnahmen sind denkmalgeschützte Gebäude und bestimmte kleine Immobilien (Nutzfläche bis 50 Quadratmeter) oder Abrisshäuser. Der Energieausweis sollte unbedingt vor Beginn der Vermarktung beschafft werden! Einige Angaben daraus müssen bereits auch in der Annonce Ihrer Immobilie veröffentlicht werden.
Welche Angaben aus dem Energieausweis muss ich im Inserat veröffentlichen?
Pflichtangaben sind:
Welche Arten von Energieausweis gibt es?
Zwei Typen des Energieausweises sind möglich. Der Verbrauchsausweis wird anhand der Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre erstellt und ist relativ leicht zugänglich. Ein Bedarfsausweis ist wesentlich aufwendiger. Dafür errechnet ein Experte theoretische Verbrauchswerte unter Berücksichtigung von Größe, Dämmung, Heizung und vielen weiteren Faktoren. Das ist teurer als ein Verbrauchsausweis.
Welchen Energieausweis brauche ich?
Es gibt Fälle, in denen Sie zur Vorlage eines Bedarfsausweises verpflichtet sind. Das ist unter anderem der Fall, wenn der Bauantrag des Gebäudes vor dem 1.11.1977 eingereicht wurde und es weniger als fünf Wohneinheiten beinhaltet. Hier gibt es nur Ausnahmen, wenn das Haus nachweislich in einer Form gebaut oder modernisiert wurde, dass die Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde. Auch ist ein Bedarfsausweis nötig, wenn die Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis nicht gegeben sind – etwa bei einem Neubau, wo keine drei Abrechnungsperioden nachgewiesen werden können.
Ist keine dieser Bedingungen erfüllt, dürfen Sie die Art des Energieausweises frei bestimmen – und werden in der Regel den günstigeren Verbrauchsausweis wählen.
Was kostet mich ein Energieausweis?
Wenn Sie einen Makler beauftragen, übernimmt dieser in der Regel die Kosten und den Aufwand für die Erstellung des Energieausweises für Sie. Vermieten oder verkaufen Sie privat, müssen Sie regelmäßig einen Energieausweis selbst organisieren. Ansonsten kostet ein Verbrauchsausweis in der Regel zwischen 50 bis 100 Euro, ein Bedarfsausweis 400 bis 500 Euro. Bei Eigentumswohnungen gibt es oft einen Energieausweis bei der Hausverwaltung, so dass keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.
Energieausweis beantragen? Sprechen Sie uns an, wir helfen gern weiter!