Der Indexmietvertrag: Ein Instrument für die legale Mietpreiserhöhung
Eine Mietpreiserhöhung über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus ist in der Regel nicht zulässig. Mit dem Indexmietvertrag kann ein Vermieter dennoch regelmäßige Mieterhöhungen im Rahmen der Inflation durchsetzen. Wenn es unglücklich läuft, wird die Indexmiete jedoch von der steigenden ortsüblichen Vergleichsmiete abgehängt. Zwei Berechnungsgrundlagen: Ortsübliche Vergleichsmiete oder Indexmiete Es gibt in Deutschland zwei verpflichtende Orientierungswerte für die Miethöhe: Die ortsübliche Vergleichsmiete und die Indexmiete. Bei ersterer richtet sich der Mietpreis an dem Mehr lesen