Wenn es um die Kündigung einer Wohnimmobilie geht, werden in Deutschland zwei verschiedene Maßstäbe für Mieter und Vermieter angelegt. Denn während ein Mieter jederzeit spätestens mit einer Dreimonatsfrist kündigen kann (ohne Begründung übrigens), müssen Sie als Vermieter zahlreiche Punkte beachten.
Wie lang sind die gesetzlichen Kündigungsfristen für Vermieter?
Die Kündigungsfrist, um Ihren Mieter aus Ihrer Immobilie zu kündigen, richten sich nach deren Wohndauer dort. Sie sind wie folgt gestaffelt:
Unabhängig von diesen Kündigungsfristen gilt weiterhin: Als Vermieter dürfen Sie nicht grundlos kündigen, auch nicht fristgerecht. Ein gültiger Grund ist etwa die klassische Eigenbedarfskündigung.
Können die gesetzlichen Kündigungsfristen im Mietvertrag unterschritten werden?
Wenn im Mietvertrag eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, die niedriger ist als die gesetzliche, freut sich der Mieter: Denn er kann, muss aber nicht, zu dieser kürzeren Frist kündigen. Der Vermieter hingegen muss sich an die gesetzlichen Fristen halten, alles andere ist ungültig.
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Für Mieter wie Vermieter gilt: Eine Kündigung muss grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Monats eingehen, dann zählt dieser noch zu den gesetzlich vorgeschriebenen drei Monaten.
Wie kündige ich gültig?
Dafür muss das Kündigungsschreiben fristgemäß und schriftlich beim Mieter eingehen. Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Der Brief muss eigenhändig unterschrieben sein. Das Kündigungsschreiben ist sehr wichtig – um gesetzlich nicht angefochten werden zu können, sollten Sie auf eine wasserdichte Vorlage zurückgreifen. Folgende Punkte sollten korrekt enthalten sein:
Natürlich sieht das Gesetz in Sonderfällen auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung vor.