Über Holzkohle geröstete Würstchen oder Gemüsespieße gehören zum größten Vergnügen, was die warme Jahreszeit zu bieten hat. Doch Grillen auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten ist an gewisse Auflagen gebunden - erst recht, wenn sie zu einer Mietwohnung gehören. Wie sich Ärger durch Grillpartys vermeiden lässt, erfahren Sie hier:
Rein rechtlich gesehen
Das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder der Wiese am Haus stellt per se keine Straftat dar. Auch mietrechtlich ist es nicht verboten. Andererseits haben Sie jedoch kein Recht, dieses Vergnügen durchzusetzen. Daher dürfen Vermieter den Spaß zumindest einschränken - zum Beispiel, indem sie ein Verbot für Holzkohlegrills aussprechen.
Für gewöhnlich dient dies dem Schutz der Immobilie - etwa, weil emporsteigender Qualm die Fassade färbt oder herabfallende Glut den Rasen bzw. Boden beschädigt. Enthält Ihr Mietvertrag eine Klausel zum Grillverbot über Holzkohle, sollten Sie sich tunlichst daranhalten. Anderenfalls droht Ihnen eine Abmahnung oder gar Kündigung - die in Einzelfällen sogar fristlos erfolgen kann.
Über die Benutzung von Kohle hinaus darf der Vermieter das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse jedoch nicht einschränken. Weder zur Häufigkeit noch zum Zeitpunkt des Brutzelns gibt es Vorschriften - schon gar nicht, wenn Sie sich für ein alternativ betriebenes Gas- oder Elektrogerät entscheiden.
Die lieben Nachbarn
Ganz genau genommen hängt der Friede beim Grillen vom Wohlwollen Ihrer Mitbewohner ab. Zum einen kriegen diese das Grillen auf dem Balkon viel eher mit als Ihr Vermieter; zum anderen sind sie es, die das Vergnügen publik machen könnten. Und nicht zuletzt tragen Ihre Hausbewohner die eigentliche Last: die Geruchsentwicklung, die Brandgefahr und die Lärmbelästigung.
Seien Sie also so fair, Ihre Nachbarn rechtzeitig zu informieren, und halten Sie beim Grillen auf dem Balkon oder vor bzw. hinter dem Haus Maß. Anders als der Vermieter, können Ihre Mitmenschen zahlreiche Klagen lostreten. Zum Beispiel wegen:
Aspekte für ungetrübtes Grill-Vergnügen
Vor all dem bewahrt Sie eine Reihe einfacher Maßnahmen:
Einhalten von Ruhezeiten
Unabhängig davon, ob Sie über Holzkohle grillen oder auf dem Balkon ein Alternativgerät betreiben, müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe einhalten. Diese beläuft sich allgemein auf das Zeitfenster von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens. Innerhalb dieser Stunden sollte Ihre Grillparty allenfalls im Flüsterton ablaufen.
Brandgefahr dämmen
Überzeugen Sie sich und Ihre Nachbarn, dass beim Grillen keine Balkon-, Terrassen- oder Garten-Deko stört. Die vielfach üblichen Lampions oder Girlanden müssen so platziert sein, dass sie genug Abstand zur Feuerstelle haben. Berechnen Sie in diesem Fall auch eventuellen Funkenflug und räumen Sie selbst weiter entfernte Dekorations-Elemente zur Seite. Niemals falsch ist ein Eimer Wasser, den Sie notfalls über züngelnde Flammen ausgießen können.
Standsicherheit gewährleisten
Auch, wenn Sie „nur” elektrisch grillen: Auf einem Balkon ist meist wenig Platz, so dass die Gefahr versehentlicher Stöße steigt. Das Gerät muss einen stabilen, hitzebeständigen Untergrund haben und so stehen, dass es Durchgänge frei lässt. Darüber hinaus gilt die Standsicherheit auch im übertragenen Sinne: Kleinkinder und alkoholisierte Personen haben am Grill nichts zu suchen!
Größe des Grills beachten
Theoretisch ist es möglich, dass Sie eine größere Gesellschaft im Inneren der Wohnung versorgen; meist dient das Grillen auf dem Balkon jedoch nur einer kleinen Gruppe. Es reicht daher vollkommen, einen so genannten To-Go- oder Eimergrill zu verwenden.
Übermäßige Rauchentwicklung verhindern
Was bezüglich des allgemeinen Umweltschutzes gilt, gilt beim Grillen auf dem Balkon erst recht: Qualm vernebelt nicht nur den Freiraum selbst, sondern zieht auch in „unbeteiligte” Regionen. Dabei ist es nicht immer die glimmende Holzkohle, die Rauch aufsteigen lässt - sondern viel häufiger der unsachgemäße Umgang mit dem Grillgut:
verschmutzter Grillrost
Anhaftende Speisereste vom letzten Brutzel-Spaß verbrennen beim Anheizen des Grills. Daher sollten Sie ihn nach jedem Benutzen reinigen. Gegen grobe Verschmutzungen helfen ein Stahlschwamm oder eine Drahtbürste; das Feintuning übernehmen Lappen und Spülmittel.
zu wenig Luft
Damit die Holzkohle gut durchglüht, muss sie zunächst brennen. Dafür benötigt sie ausreichend Sauerstoff - und auch danach muss stets ausreichend Luft an die Glut kommen. Anderenfalls qualmt der Grill und der Rauch sammelt sich direkt darüber an.
Speisen oder Speisebestandteile
Tropfen Fleischsaft, Fett oder Marinade auf die heiße Kohle, entsteht neben Qualm gesundheitsschädigendes Benzypren. Ein Grund mehr, das Grillgut nicht anzustechen, vor dem Auflegen gut abtropfen zu lassen und gegebenenfalls eine Aluminium-Schale unterzulegen.
Einladung zum gemeinsamen Grillen aussprechen
Eine herzliche Einladung ist die älteste, einfachste und bewährteste Form Konfrontationen zu verhindern. Nutzen Sie sie und genießen Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn das gesellige Grillen auf dem Balkon!