Immobilie in der Scheidung

Ehepaar in einer Trennungssituation

Eine Scheidung ist leider unaus­weichlich? Diese Situation kann emotional heraus­for­dernd sein, besonders wenn gemein­sames Eigentum wie eine Immobilie invol­viert ist und viele Fragen und Konflikt­po­ten­ziale aufwirft. In unserem Ratgeber möchten wir Ihnen verschiedene Optionen vorstellen, wie Sie mit Ihrer Immobilie umgehen können, und unser Wissen mit Ihnen teilen. Den Ratgeber „Immobilie in der Scheidung” können Sie hier kostenlos als pdf-Datei herunterladen.

Das Symbol der Familie: Die Immobilie

Die Immobilie ist für eine Familie mehr als nur Wohnraum. Sie reprä­sen­tiert den Ort des Lebens, gefüllt mit Erfah­rungen und Träumen. Die Erhaltung und Gestaltung dieser Immobilie erfordert Zeit und finan­zielle Mittel. Oft bildet sie den größten Teil des Vermögens der Eheleute und soll im Alter als Sicherheit dienen. Doch bei einer Scheidung verliert dieses Symbol seine Bedeutung, und die Nutzung der Immobilie muss neu definiert werden. Dies hat finan­zielle und persön­liche Konse­quenzen, die die wirtschaft­liche Leistungs­fä­higkeit beider Ehepartner, die Eigen­tums­ver­hält­nisse und die Inter­essen der Kinder berück­sich­tigen müssen.

geteilte Immobilie
Streben Sie eine frühzeitige Einigung an, um Strei­tig­keiten und finan­zielle Belas­tungen zu vermeiden.

Die Optionen einer Scheidungsimmobilie

In den meisten Ehen ist die Güter­trennung keine gängige Praxis. Die meisten Ehepaare entscheiden sich für die Zugewinn­ge­mein­schaft, bei der während der Ehe erworbene Vermö­gens­werte und Schulden beiden Partnern gehören. Im Schei­dungsfall erfolgt ein Zugewinn­aus­gleich, um einen materi­ellen Nachteil für keinen der Partner entstehen zu lassen.

Die Umsetzung dieser Güter­teilung gestaltet sich jedoch nicht immer einfach, insbe­sondere wenn es um gemein­sames Wohnei­gentum geht. Die Entscheidung, was mit der Immobilie passieren soll, basiert oft auf emotio­nalen Gründen, und die Einigung über die weitere Nutzung ist entscheidend für beide Seiten.

Eigen­tums­über­tragung

Die Übertragung des Eigentums ist eine Möglichkeit, bei der einer der Ehepartner die Immobilie behält. Die Abfindung basiert auf dem Marktwert und dem notariell beurkun­deten Eigen­tums­anteil. Bei dieser Option müssen jedoch bestehende Belas­tungen berück­sichtigt werden. Im Falle eines Kredits ist die Betei­ligung der Bank erfor­derlich, um den auszie­henden Partner von der Kredit­ver­ant­wortung zu entlassen. Dies ist jedoch nicht zwingend vorge­schrieben, daher ist eine offene Kommu­ni­kation mit der Bank ratsam. Zusätzlich können Nutzungs- und Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gungen sowie Grund­er­werb­steuer anfallen. Ein frühzei­tiger Übertra­gungs­vorgang während der Trennungs­phase kann die Grund­er­werb­steuer einsparen.

Die Kinder übernehmen: Die Schenkung

Die Übertragung der Immobilie auf die Kinder ist eine Option, wenn dies im Interesse der Familie liegt. Bei minder­jäh­rigen Kindern erfordert dies die Zustimmung des Vormund­schafts­ge­richts. Es ist wichtig zu beachten, dass dies eine Belastung für die Kinder darstellen kann, da sie neben dem Haus auch Grund­steuern und Unter­hal­tungs­kosten tragen müssen. Alter­nativ kann nur ein Ehepartner seinen Anteil dem Kind schenken, was die Zustimmung beider Eltern­teile erfordert. Eine Schenkung an Kinder sollte daher nur erfolgen, wenn beide Eltern­teile einver­standen sind.

Die Realteilung

Die Realteilung ermög­licht es, die Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufzu­teilen. Jeder Ehepartner erhält das Allein­ei­gentum an bestimmten Teilen, was notariell im Grundbuch festge­halten wird. Dies erfordert mehr als nur eine einfache räumliche Trennung und sollte durch Gutachter und Archi­tekten unter­stützt werden. Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Immobilie für die Realteilung geeignet ist.

Die Teilungs­ver­stei­gerung

Die Teilungs­ver­stei­gerung ist eine Option, wenn beide Ehepartner keine Einigung erzielen können. Jeder Ehepartner kann diesen Antrag stellen, unabhängig von seinem Mitei­gen­tums­anteil. Dies führt jedoch oft zu einem niedri­geren Verkaufs­preis, da die Verstei­ge­rungs­kosten abgezogen werden. Ratschlag vom Profi: Die Teilungs­ver­stei­gerung ist mit hohen wirtschaft­lichen und emotio­nalen Kosten verbunden.

Die Hausver­mietung

Die Vermietung der Immobilie kann eine wirtschaftlich sinnvolle Option sein, besonders wenn die Immobilie als Alters­vor­sorge dient. Die erfolg­reiche Vermietung erfordert jedoch eine gemeinsame Anstrengung der geschie­denen Partner als Vermieter. Ein Immobilien­makler kann bei der Mieter­auswahl und Vermie­tungs­an­ge­le­gen­heiten unterstützen.

Der Hausverkauf

Nach einer Scheidung ist der Verkauf oft unumgänglich. Jeder Ehepartner kann nach dem Trennungsjahr den Verkauf verlangen. Die Einbindung eines Immobi­li­en­maklers erleichtert den Verkaufs­prozess und stellt sicher, dass faire Entschei­dungen getroffen werden. Beziehen Sie einen kompe­tenten Immobilien­makler ein, um den Verkauf objektiv und reibungslos zu gestalten.

Was vor der Eskalation bewahrt

Frühzeitige Regelungen in einem Ehevertrag können vor finan­zi­ellen und emotio­nalen Verlusten schützen. Eine Schei­dungs­ver­ein­barung kann auch nachträglich getroffen werden. Ein neutraler Immobilien­makler kann bei der Suche nach neuen Verwen­dungs­zwecken für die Immobilie nach der Scheidung unterstützen.

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