Eine Scheidung ist leider unausweichlich? Diese Situation kann emotional herausfordernd sein, besonders wenn gemeinsames Eigentum wie eine Immobilie involviert ist und viele Fragen und Konfliktpotenziale aufwirft. In unserem Ratgeber möchten wir Ihnen verschiedene Optionen vorstellen, wie Sie mit Ihrer Immobilie umgehen können, und unser Wissen mit Ihnen teilen. Den Ratgeber „Immobilie in der Scheidung” können Sie hier kostenlos als pdf-Datei herunterladen.
Das Symbol der Familie: Die Immobilie
Die Immobilie ist für eine Familie mehr als nur Wohnraum. Sie repräsentiert den Ort des Lebens, gefüllt mit Erfahrungen und Träumen. Die Erhaltung und Gestaltung dieser Immobilie erfordert Zeit und finanzielle Mittel. Oft bildet sie den größten Teil des Vermögens der Eheleute und soll im Alter als Sicherheit dienen. Doch bei einer Scheidung verliert dieses Symbol seine Bedeutung, und die Nutzung der Immobilie muss neu definiert werden. Dies hat finanzielle und persönliche Konsequenzen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Ehepartner, die Eigentumsverhältnisse und die Interessen der Kinder berücksichtigen müssen.
Die Optionen einer Scheidungsimmobilie
In den meisten Ehen ist die Gütertrennung keine gängige Praxis. Die meisten Ehepaare entscheiden sich für die Zugewinngemeinschaft, bei der während der Ehe erworbene Vermögenswerte und Schulden beiden Partnern gehören. Im Scheidungsfall erfolgt ein Zugewinnausgleich, um einen materiellen Nachteil für keinen der Partner entstehen zu lassen.
Die Umsetzung dieser Güterteilung gestaltet sich jedoch nicht immer einfach, insbesondere wenn es um gemeinsames Wohneigentum geht. Die Entscheidung, was mit der Immobilie passieren soll, basiert oft auf emotionalen Gründen, und die Einigung über die weitere Nutzung ist entscheidend für beide Seiten.
Eigentumsübertragung
Die Übertragung des Eigentums ist eine Möglichkeit, bei der einer der Ehepartner die Immobilie behält. Die Abfindung basiert auf dem Marktwert und dem notariell beurkundeten Eigentumsanteil. Bei dieser Option müssen jedoch bestehende Belastungen berücksichtigt werden. Im Falle eines Kredits ist die Beteiligung der Bank erforderlich, um den ausziehenden Partner von der Kreditverantwortung zu entlassen. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, daher ist eine offene Kommunikation mit der Bank ratsam. Zusätzlich können Nutzungs- und Vorfälligkeitsentschädigungen sowie Grunderwerbsteuer anfallen. Ein frühzeitiger Übertragungsvorgang während der Trennungsphase kann die Grunderwerbsteuer einsparen.
Die Kinder übernehmen: Die Schenkung
Die Übertragung der Immobilie auf die Kinder ist eine Option, wenn dies im Interesse der Familie liegt. Bei minderjährigen Kindern erfordert dies die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Es ist wichtig zu beachten, dass dies eine Belastung für die Kinder darstellen kann, da sie neben dem Haus auch Grundsteuern und Unterhaltungskosten tragen müssen. Alternativ kann nur ein Ehepartner seinen Anteil dem Kind schenken, was die Zustimmung beider Elternteile erfordert. Eine Schenkung an Kinder sollte daher nur erfolgen, wenn beide Elternteile einverstanden sind.
Die Realteilung
Die Realteilung ermöglicht es, die Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufzuteilen. Jeder Ehepartner erhält das Alleineigentum an bestimmten Teilen, was notariell im Grundbuch festgehalten wird. Dies erfordert mehr als nur eine einfache räumliche Trennung und sollte durch Gutachter und Architekten unterstützt werden. Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Immobilie für die Realteilung geeignet ist.
Die Teilungsversteigerung
Die Teilungsversteigerung ist eine Option, wenn beide Ehepartner keine Einigung erzielen können. Jeder Ehepartner kann diesen Antrag stellen, unabhängig von seinem Miteigentumsanteil. Dies führt jedoch oft zu einem niedrigeren Verkaufspreis, da die Versteigerungskosten abgezogen werden. Ratschlag vom Profi: Die Teilungsversteigerung ist mit hohen wirtschaftlichen und emotionalen Kosten verbunden.
Die Hausvermietung
Die Vermietung der Immobilie kann eine wirtschaftlich sinnvolle Option sein, besonders wenn die Immobilie als Altersvorsorge dient. Die erfolgreiche Vermietung erfordert jedoch eine gemeinsame Anstrengung der geschiedenen Partner als Vermieter. Ein Immobilienmakler kann bei der Mieterauswahl und Vermietungsangelegenheiten unterstützen.
Der Hausverkauf
Nach einer Scheidung ist der Verkauf oft unumgänglich. Jeder Ehepartner kann nach dem Trennungsjahr den Verkauf verlangen. Die Einbindung eines Immobilienmaklers erleichtert den Verkaufsprozess und stellt sicher, dass faire Entscheidungen getroffen werden. Beziehen Sie einen kompetenten Immobilienmakler ein, um den Verkauf objektiv und reibungslos zu gestalten.
Was vor der Eskalation bewahrt
Frühzeitige Regelungen in einem Ehevertrag können vor finanziellen und emotionalen Verlusten schützen. Eine Scheidungsvereinbarung kann auch nachträglich getroffen werden. Ein neutraler Immobilienmakler kann bei der Suche nach neuen Verwendungszwecken für die Immobilie nach der Scheidung unterstützen.