Das Bestellerprinzip:
Wer bezahlt den Immobilienmakler?
Sie möchten Ihre Immobilie vermieten? Dann fragen Sie sich vielleicht, wer nun unter welchen Umständen die Maklercourtage zahlt. Bestimmt haben Sie in diesem Zusammenhang schon den Begriff „Bestellerprinzip“ gehört. Aber was bedeutet das?
Definition des Bestellerprinzips:
Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Immobilieneigentümer, die einen Makler beauftragen, diesen im Erfolgsfall bezahlen müssen. Nach dem Bestellerprinzip ist es nicht erlaubt, die Maklerprovision auf den Mieter umzulegen.
Wer beauftragt, zahlt!
In der Regel sind das Sie als Vermieter, denn Sie profitieren auch von unseren zahlreichen Dienstleistungen: dem professionellen Marketing, der Durchführung und Nachbearbeitung von Besichtigungsterminen, dem Bonitätscheck der Interessenten usw. Es gibt Ausnahmefälle, in denen die Mieter uns mit der Suche beauftragen. Dann tragen sie auch die Kosten.
Wer zahlt, spart!
Wenn Sie uns mit der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen, haben Sie davon mehrere Vorteile:
- Wesentlich geringeres Risiko
Sie sind optimal abgesichert durch Bonitätscheck, rechtssicheren Mietvertrag und vieles mehr - Sie sparen Zeit und Aufwand
Kontakt mit dem Vormieter, Inserate, Besichtigungen – all das nimmt eine Menge Zeit und Nerven in Anspruch. Wir nehmen Ihnen diese Aufgaben ab! - Sie sparen Geld
Sie vermeiden durch unsere Dienstleistung Leerstände und verringern die Wahrscheinlichkeit deiner Zahlungsunfähigkeit Ihrer Mieter. Sollte es doch einmal zum Rechtsstreit kommen, erhalten Sie von uns eine professionelle Dokumentation der jeweiligen Umstände.