Das Bestel­ler­prinzip:
Wer bezahlt den Immobilienmakler?

Wer bezahlt den Immobilienmakler?

Sie möchten Ihre Immobilie vermieten? Dann fragen Sie sich vielleicht, wer nun unter welchen Umständen die Makler­courtage zahlt. Bestimmt haben Sie in diesem Zusam­menhang schon den Begriff „Bestel­ler­prinzip“ gehört. Aber was bedeutet das?

Definition des Bestellerprinzips:

Das Bestel­ler­prinzip ist eine gesetz­liche Regelung, die besagt, dass Immobi­li­en­ei­gen­tümer, die einen Makler beauf­tragen, diesen im Erfolgsfall bezahlen müssen. Nach dem Bestel­ler­prinzip ist es nicht erlaubt, die Makler­pro­vision auf den Mieter umzulegen.

Wer beauf­tragt, zahlt!

In der Regel sind das Sie als Vermieter, denn Sie profi­tieren auch von unseren zahlreichen Dienst­leistungen: dem profes­sio­nellen Marketing, der Durch­führung und Nachbe­ar­beitung von Besich­ti­gungs­ter­minen, dem Bonitäts­check der Inter­es­senten usw. Es gibt Ausnah­me­fälle, in denen die Mieter uns mit der Suche beauf­tragen. Dann tragen sie auch die Kosten.

Wer zahlt, spart!

Wenn Sie uns mit der Vermietung Ihrer Immobilie beauf­tragen, haben Sie davon mehrere Vorteile:

  1. Wesentlich gerin­geres Risiko
    Sie sind optimal abgesi­chert durch Bonitäts­check, rechts­si­cheren Mietvertrag und vieles mehr
  2. Sie sparen Zeit und Aufwand
    Kontakt mit dem Vormieter, Inserate, Besich­ti­gungen – all das nimmt eine Menge Zeit und Nerven in Anspruch. Wir nehmen Ihnen diese Aufgaben ab!
  3. Sie sparen Geld
    Sie vermeiden durch unsere Dienst­leistung Leerstände und verringern die Wahrschein­lichkeit deiner Zahlungs­un­fä­higkeit Ihrer Mieter. Sollte es doch einmal zum Rechts­streit kommen, erhalten Sie von uns eine profes­sio­nelle Dokumen­tation der jewei­ligen Umstände.
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