Immobilien im Ausland erwerben:
Anleitung zum Erfolg

ArtikelbildImmobilien im Ausland erwerben: Anleitung zum Erfolg

Ein Haus im Ausland kaufen, es selbst nutzen oder an Urlauber vermieten - das klingt verlo­ckend. Aber Achtung: Es sind bei solchen Trans­ak­tionen größere Hürden zu überwinden als bei Inlands­käufen. Eine gründ­liche Vorbe­reitung und die Begleitung durch Experten sind der sicherste Weg, um Immobilien im Ausland zu erwerben.

Was heißt Quadrat­me­ter­preis auf Spanisch?

Sehnsucht, Urlaubs­stimmung, roman­tische Verklärung: Das sind die Fallen, wenn Sie Immobilien im Ausland erwerben wollen. Sie wollen so schnell wie möglich in Ihrem Lieblingsland Wurzeln schlagen. Aber bevor Sie einen Vertrag abschließen, gilt: Eile mit Weile. Hier ein paar Gründe, warum der Immobi­li­en­erwerb jenseits der Grenze nicht so einfach ist:

  • Sie müssen eventuell Sprach­bar­rieren überwinden

  • es herrscht eine andere Rechtslage

  • der Finan­zierung sind engere Grenzen gesteckt

  • Besich­ti­gungen und Markt­be­ur­tei­lungen gestalten sich schwieriger

Nur wer hat, bekommt

Wer Immobilien im Ausland erwerben will, muss Geld oder Sicher­heiten mitbringen. Der Idealfall: Sie zahlen Ihr Traumhaus vollständig aus eigener Tasche. Die zweit­beste Option: Sie besitzen in Deutschland eine bereits abbezahlte Immobilie und finan­zieren mit dieser ein Hypothe­ken­dar­lehen. Möglichkeit Nr. 3 (die kompli­zier­teste): Sie nehmen für den Immobi­li­enkauf im Ausland einen Kredit auf. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt von einem seriösen Dolmet­scher begleiten lassen - denn selbst, wenn Sie die Landes­sprache hinlänglich beherr­schen, wird Ihr Sprach­ver­ständnis an Fachaus­drücken scheitern. Achtung: Für Auslands­kredite müssen Sie einen größeren Eigen­ka­pital-Anteil aufbringen als im Inland - bis zu 50 Prozent des Kaufpreises. Lassen Sie das Kredit­an­gebot vor Abschluss unbedingt von einem unabhän­gigen Rechts­experten prüfen. Hilfe gibt es unter anderem bei der Deutschen Schutz­ver­ei­nigung Auslands­im­mo­bilien e.V. (DSA).

Einbrecher am Werk
Immobilien im Ausland - Auf die Lage kommt es an

Lage, Lage, Lage

Eine akribische Stand­ort­be­ur­teilung ist bei jedem Immobi­li­enkauf unabdingbar. Eventuell wollen Sie das Objekt in ein paar Jahren wieder verkaufen - und zwar wertstabil oder mit Gewinn. Solche Beurtei­lungen sind im Ausland verständ­li­cher­weise schwie­riger vorzu­nehmen. Glauben Sie nicht, mit einem Haus in Urlaubs­re­gionen könne man nichts verkehrt machen. Die Popula­rität solcher Orte ist schwankend - mögli­cher­weise hat sich die Gunst des Publikums in ein paar Jahren anders orien­tiert. Wenn Sie Immobilien im Ausland erwerben wollen, sind die Inter­net­seiten des Auswär­tigen Amtes eine gute Infor­ma­ti­ons­quelle. Auch Kultur­vereine haben viel Wissens­wertes zusam­men­ge­stellt. Ziehen Sie folgende Punkte in Ihre Stand­ort­be­ur­teilung ein:

  • Infra­struktur

  • Einkaufs­mög­lich­keiten, Banken, Ärzte

  • klima­tische Bedingungen

  • Sicher­heits­aspekte

  • Lage (Ruhe, Strandnähe, Nachbarschaft)

Reali­sieren Sie so viele Besich­ti­gungs­termine wie möglich. Nehmen Sie einen Dolmet­scher mit. Wenn Sie ein Objekt in die engere Wahl gezogen haben, sollte ein zweiter Besich­ti­gungs­termin mit Gutachter erfolgen. So erhalten Sie ein realis­ti­sches Bild, welche eventu­ellen Sanie­rungs­kosten auf Sie zukommen.

Papiere, Papiere, Papiere

Sie haben sich für ein Objekt entschieden. Jetzt folgen die letzten Schritte beim Erwerb Ihrer Immobilie im Ausland. Seien Sie hartnäckig, wenn es um die notwen­digen Unter­lagen geht.

  • Grundbuch- oder Regis­ter­auszug: Bekommen Sie vom Verkäufer oder vom zustän­digen Grund­buchamt - gibt Auskunft über Besitz­ver­hält­nisse und Hypothekenbelastungen

  • Bauge­neh­migung: Wenn Sie ein schwarz gebautes Objekt erwerben, droht im schlimmsten Fall der Abriss

  • Eigen­tums­nachweis: Lassen Sie sich vom Verkäufer belegen, dass er tatsächlich Eigen­tümer des Objektes und Grund­stücks ist

  • Grund­steuer-Nachweis: Ihr Beleg über gezahlte Grund­steuern. In manchen Ländern müssen Vorbe­sitzer-Schulden übernommen werden

Sie haben ein schönes Objekt gefunden, der Standort stimmt, die Papiere sind zusam­men­ge­stellt und korrekt. Auf geht’s zum Vertrags­ab­schluss. Auch hier lauert der Teufel im Detail.

  • Sag niemals Ja: Vertrags­recht ist Länder­recht. Es kann passieren, dass eine mündliche Zustimmung Sie bereits rechtlich bindet

  • Verlassen Sie sich nur auf vertraglich Fixiertes

  • Schließen Sie einen Notar­vertrag ab: Erst dann dürfen Sie sich ins Grundbuch eintragen lassen. Und das sollte so schnell wie möglich geschehen

Fazit

Immobilien im Ausland zu erwerben, ist mit Aufwand verbunden. Wenn Sie keine bösen Überra­schungen erleben wollen, sollten Sie Standort und Objekt genau prüfen, die Rechts­ge­pflo­gen­heiten des Landes beachten und sich Hilfe von Experten holen.

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