Immobilien im Bau: Luftschlösser auf die Erde holen

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Immobilien im Bau zu vermitteln, ist für Makler ein lukra­tives Geschäft. Aller­dings birgt die Vermittlung nicht fertig gestellter Objekte auch Risiken. Makler brauchen ein gutes Netzwerk, müssen sich exakt mit den Bauträgern absprechen und alle Rechts­lücken schließen, um auf diesem Gebiet erfolg­reich zu sein.

Die Kunst, Unsicht­bares sichtbar zu machen

Ein Objekt präsen­tieren, seine Vorzüge heraus­stellen und die Wünsche des Kunden mit den Möglich­keiten der Immobilie abgleichen - das ist die reguläre Aufgabe eines Maklers. Für diese Vermitt­lungs­arbeit braucht es eine Voraus­setzung: Das fertig gebaute, bezugs­fähige Objekt. Immobilien im Bau vermitteln ist eine höhere Schwie­rig­keits­stufe, denn die Immobilie steht nicht real vor Ihnen. Sie befindet sich im Werden oder ist nur als Bauplan vorhanden. Wenn Sie Ihre Makler­kunst in diesem Bereich erfolg­reich auspro­bieren wollen, brauchen Sie Beziehungen. Sie müssen Ihre Antennen auf künftige Baupro­jekte ausrichten. Kollegen und Bauträger, Handwerker, Stadt­rats­mit­glieder, Ingenieure und Zeitungs­leute helfen Ihnen dabei - ergänzen Sie die Liste beliebig selbst. Die Direkt­an­sprache von Projekt­ent­wicklern und Bauträgern lohnt sich, um sich die Pole Position für die künftige Makler­arbeit zu sichern.

Wer trägt die Werbungskosten?

Sie haben einen Bauträger gefunden, der Ihnen für ein großes Neubau­projekt den Makler-Zuschlag erteilt hat. Herzlichen Glück­wunsch! Verlieren Sie über Ihre Freude nicht die Vernunft. Sie wissen ja: Vertrauen ist gut … Für die Vermarktung von Immobilien im Bau muss mitunter viel Geld in die Hand genommen werden. Je größer das Objekt, desto umfang­reicher die Ausgaben für Prospekte und anderes Info-Material, für Präsen­ta­ti­ons­filme und Internet-Marketing sowie die Mitar­bei­ter­schulung. Legen Sie mit dem Bauträger vertraglich fest, wer welche Werbe­ak­tionen durch­führt und die Kosten dafür übernimmt. In der Regel sollte dies der Bauträger sein.

Vollmachten einholen

Handelt es sich bei Immobilien im Bau um größere Objekte mit vielen zu verkau­fenden Wohnein­heiten, kann es hilfreich sein, wenn Sie sich bei der Vermittlung von anderen Makler-Kollegen unter­stützen lassen. Vergessen Sie nicht, sich im Vorfeld vom Bauträger die Geneh­migung einzu­holen, andere Makler als rechtlich selbst­ständige Handels­ver­treter mit der Immobilien­vermittlung zu beauf­tragen. Eine weitere Bauträger-Vollmacht benötigen Sie für den Abschluss von Reser­vie­rungs­ver­ein­ba­rungen mit Kunden, die ihr starkes Interesse für die Immobilien im Bau absichern lassen wollen. Die Reser­vierung wird dann im Namen des Bauträgers abgeschlossen.

Online-Marketing braucht Material

Immobilien im Bau haben für den Kunden einen einleuch­tenden Nachteil: Man sieht vor Ort nicht viel. Es liegt an Ihnen, so viel Material wie möglich vorzu­legen. Tragen Sie alle wichtigen Forma­li­täten rund um das Bauvor­haben zusammen. Dazu zählen:

  • positiv beschiedene Bauvor­anfrage (falls noch keine Bauge­neh­migung erteilt worden ist - sonst diese)

  • Teilungs­er­klärung

  • Abgeschlos­sen­heits­er­klärung

  • Muster­kauf­vertrag

Damit sich der Kunde ein Bild über die geplante oder im Bau befind­liche Immobilie machen kann, freut er sich über:

  • Baupläne

  • Bauzeich­nungen

  • Baube­schrei­bungen (alles so detail­liert wie möglich)

Klären Sie mit dem Bauträger ab, ob und in welchem Rahmen Kunden­wünsche bei den Immobilien im Bau berück­sichtigt werden können. Die Möglichkeit indivi­du­eller archi­tek­to­ni­scher Anpas­sungen erweitert Ihren Verhandlungsspielraum.

Provi­sionen

Die Vermittlung von Immobilien im Bau kann für den Makler ein lukra­tives Geschäft sein. Die Provi­sionen betragen zwischen drei und sechs Prozent des Verkaufs­preises. Bei einem Haus mit mehreren Wohnungen gehen die ersten Objekte in der Regel schnell weg. Sie steigen also mit der niedri­geren Provision ein; je länger der Vermitt­lungs­prozess dauert, desto höher steigen Ihre Provisionen.

Noch ein Tipp:

Vereinbaren Sie mit dem Bauträger eine Innen­pro­vision. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Provi­si­ons­zahlung konkret zu vereinbaren. Die Forma­li­täten zum Geldwä­sche­gesetz verein­fachen sich dadurch. Über das Wider­rufs­recht müssen Sie sich bei einer Innen­pro­vision keine Sorgen machen. Einziger Nachteil: Es fällt eine höhere Grund­er­werbs­steuer an.

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