Wenn Sie mehr als eine Immobilie verkaufen möchten, ist das mehr Arbeit – aber es ergeben sich daraus auch Chancen. So können Sie etwa vielleicht einem Käufer mehrere Immobilien verkaufen oder – bei verwandten Objekten – direkt ein Portfolio zusammenstellen. Gleichzeitig gibt es aber auch Steuerfallen zu beachten.
Vorsicht vor dem Fiskus: Die Drei-Objekt-Grenze
Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit mehrere Immobilien veräußern, kann das als gewerblicher Handel gerechnet werden – und dann zahlen Sie Gewerbesteuer, auch, wenn Sie etwa nur ein Erbe liquidieren wollen. Als gewerblich gilt der Immobilienverkauf dann, wenn mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb verkauft werden. Dabei ist der Verkaufsgrund völlig unerheblich. Und ein weiteres Mal ist Achtung geboten, denn die Drei-Objekt-Grenze ist keine starre Definition. Verkaufen Sie innerhalb von fünf Jahren drei Immobilien und danach zwei weitere, kann das Finanzamt trotzdem auf die Barrikaden gehen.
Immobilien als Bündel verkaufen
Wenn Sie etwa mehrere vergleichbare Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser zu verkaufen haben, kann es sich lohnen, diese als Gesamtpaket anzubieten. Dadurch werden sie oft für professionelle Anleger attraktiver. So kann es etwa für einen Käufer sinnvoller sein, drei kleinere Eigentumswohnungen zu erwerben als eine große, denn zum einen ist der Quadratmeterpreis bei der Vermietung dann attraktiver und zum anderen ist das Risiko besser gestreut – drei Mietparteien statt nur einer. Auf diese Weise veräußern Sie Ihre Immobilien wesentlich schneller. Als Privatperson ist es aber nicht immer einfach, an entsprechend solvente Profi-Käufer heranzukommen. Ein spezialisierter Makler hilft Ihnen hier am besten weiter.