Ein Sachkundenachweis für Immobilienmakler ist weiterhin nicht rechtsverbindlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Personen, die in ihren Fachkenntnissen nicht geprüft wurden, als Immobilienmakler bezeichnen dürfen. Anstelle des Sachkundenachweises für Immobilienmakler wurde eine Weiterbildungspflicht eingeführt.
Die Bedeutung des Sachkundenachweises
Es ist schwierig, Makler herauszufiltern, die über das nötige Fachwissen und das Know-how verfügen. Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler hätte den Kunden dabei helfen können, den richtigen Makler zu finden. Der Nachteil: Auch dieser Nachweis ist keine Garantie für die gute Arbeit eines Maklers. Verhandlungsgeschick, Empfehlungen durch Kunden, Bewertungen des Maklers und ein guter Service entscheiden über einen guten Makler.
Um für Kunden eine Alternative zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler zu schaffen, gibt es nun die Weiterbildungspflicht. Makler müssen alle drei Jahre eine Weiterbildung in einem Umfang von 20 Stunden absolvieren. Bei einem Verstoß können Geldbußen in Höhe von 5.000€ verhängt werden. Wer einen Abschluss als Immobilienkaufmann/frau erlangt hat, ist in den ersten drei Jahren seiner Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht freigesprochen.
Kostensache
Immobilienmakler besitzen die Gewerbeerlaubnis, so dass sich für sie durch das Gesetz nichts ändert. Verwalter hingegen müssen die Gewerbeerlaubnis durch das neue Gesetz vorlegen. Ihnen entstehen dafür Kosten. Die Gebühr setzt sich aus den Grundgebühren und den Erlaubnistatbestand zusammen. Je nach Bundesland können die Kosten variieren.
Wie kam es zum Sachkundenachweis bzw. zur Weiterbildungspflicht?
Um als Immobilienmakler arbeiten zu können, war bisher keine fundierte Berufsausbildung notwendig. Eine Gewerbeerlaubnis zu bekommen, ist machbar. Daher arbeiten in der Immobilienbranche viele Quereinsteiger. Da die Tätigkeit des Maklers anspruchsvoll ist und ohne die richtigen Fachkenntnisse nicht korrekt ausgeführt wird, wurden die Forderungen nach einem Sachkundenachweis für Immobilienmakler laut. Insbesondere der IVD setzt sich für diesen ein. Damit soll die Immobilienbranche ihren Standard behalten und ihre fachliche Qualifikation aufrechterhalten. Seit Juli 2015 gibt es den Paragraphen 34c der Gewerbeordnung. In ihm sind die Berufszulassung und die Versicherungspflicht für Immobilienmakler geklärt. Der Nationale Normenkontrollrat hatte an dem Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums jedoch einiges auszusetzen, so dass der Entwurf zur Bearbeitung zurückging.
Erlangung des Sachkundenachweises für Immobilienmakler
In dem ursprünglich verfassten Entwurf zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler war vorgesehen, dass die Industrie- und Handelskammer der einzelnen Bundesländer die Makler und Verwalter prüft. Jedoch wurde eine Ausnahme festgelegt: Es sollte eine Liste veröffentlicht werden, die bereits anerkannte Ausbildungen und Abschlüsse beinhaltete. Damit wurde es ermöglicht, Immobilienmakler, die lange im Immobiliengeschäft tätig waren, von einer Prüfung ausschließen zu können. Darunter wurde jeder gefasst, der seit mindestens 6 Jahren als Makler tätig war. Diese sollten ihre Kompetenz durch passende Unterlagen nachweisen.