Über 160.000 Paare lassen sich derzeit jährlich in Deutschland scheiden. Für die meisten stellt sich dann auch die Frage: Was passiert jetzt mit unserem Besitz? Wird das Haus verkauft? Bleibt einer der Partner darin wohnen, besonders wenn Kinder im Spiel sind? Oder soll es vermietet werden, bis die Zehnjahresfrist zur Versteuerung abläuft und keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr nötig ist? Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen.
Diese Fragen stellen sich die meisten Paare
Was im Trennungsjahr zu beachten ist
Viele Paare fragen sich, ob es überhaupt als Trennungsjahr gilt, wenn sie noch das gleiche Haus bewohnen – zum Beispiel aus finanziellen Gründen. Aber keine Sorge, der Gesetzgeber schreibt keine getrennten Wohnverhältnisse vor! Für das Trennungsjahr müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Zieht ein Ehepartner zuerst aus und überlässt dem anderen für mehr als sechs Monate die Immobilie, ohne seine Absicht zum erneuten Einziehen kundzutun, überlässt er damit dem anderen automatisch das alleinige Nutzungsrecht. Dafür darf aber ein Entgelt (nach ortsüblicher Vergleichsmiete) verlangt werden. Dies kann auch mit dem Unterhalt verrechnet werden. Nach dem Trennungsjahr können beide Partner den Verkauf des Hauses verlangen.
Der Zugewinnausgleich und was er für Ihre Immobilie bedeutet
Besteht kein anders lautender Ehevertrag, so wird bei einer Scheidung das Vermögen per Zugewinnausgleich aufgeteilt. Das heißt: Jeder Partner behält sein eigenes Vermögen, nur gemeinsamer Zugewinn muss hälftig aufgeteilt werden. Besitzt einer der beiden Partner eine Immobilie und diese gewinnt während der Ehe an Wert, muss dieser Wertgewinn ebenfalls zur Hälfte an den Partner ausgezahlt werden. Statt Geld können auch andere Ausgleichsmöglichkeiten vereinbart werden, unter anderem die Nutzung einer Immobilie.
Haus verkaufen ja oder nein?
Bei dieser Entscheidung gibt es Vieles zu beachten. Welche finanziellen Konsequenzen hat der Verkauf? Möchte ein Partner das Haus selber bewohnen und kann sich das auch leisten? Versteht man sich noch gut genug, um die Immobilie gemeinsam zu vermieten? Einer der wichtigsten Punkte ist hier der Folgende:
Welche finanziellen Konsequenzen hätte der Hausverkauf?
Bei den meisten Trennungen läuft auf die Immobilie noch dein Darlehen, und dieses bleibt zunächst auch bestehen – mit beiderseitiger Haftung! Zahlt einer der Unterzeichner nicht mehr, haftet zunächst der andere in vollem Umfang. Das heißt auch: Wenn Sie verkaufen, ist eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Erkundigen Sie sich also unbedingt bei Ihrer Bank, welchen Betrag Sie dann zahlen müssten. Und dann hält auch noch der Fiskus die Hand auf.
Zählt die Immobilie zu einem Betriebsvermögen, muss sie ohnehin besteuert werden. War sie weniger als zehn Jahre in Ihrem gemeinschaftlichen Privatbesitz, aber vermietet, fällt außerdem Spekulationssteuer an. Dabei wird der Gewinn des Verkaufs wie Ihr Verdienst besteuert. Wenn Sie also während der Trennung irgendwie einen gemeinsamen Nenner finden, sollten Sie dann versuchen, die zehn Jahre des Besitzes noch vollzumachen, bevor die Immobilie liquidiert wird.
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