Als Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es nicht immer nur Zufriedenheit. Meinungsverschiedenheiten und Streit in der Eigentümergemeinschaft sind hier oftmals vorprogrammiert.
Oftmals muss das Gericht entscheiden
Einerseits liegt dies an den Pflichten, die jeder Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft erfüllen bzw. befolgen muss. So bestehen zum Beispiel eine ganze Bandbreite an Regeln, die Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Wohnung renovieren möchten. Das kann nerven; gerade da es sich um Eigentum handelt. Andererseits entstehen Probleme oftmals aus der Verhaltensweise gegenüber anderen Eigentümern bzw. Eigentümerparteien. Haben Sie zum Beispiel Streit mit einem anderen Wohnungseigentümer, kann bereits dies fatale Folgen haben. Denn die Praxis hat gezeigt, dass es hier dann schnell zur Cliquenbildung kommt. Aus einen vergleichsweise kleinen Streit wird auf einmal ein handfester Krach mit mehreren Beteiligten, der sich auf die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft negativ auswirkt.
Gerade Veränderungen in der Wohnung oder am Haus lösen Streit in der Eigentümergemeinschaft aus
Daher sollten Sie sich als Wohnungseigentümer im Rahmen einer Wohnungseigentümerschaft detailliert über Ihre Rechten und Pflichten informieren. Denn Eigentum ist hier nicht immer gleichbedeutend mit alleiniger Entscheidungsfreiheit. Ein Thema, bei dem es immer wieder zu Irritationen, Missverständnissen und auch Streitereien kommt, ist die individuelle Veränderung der eigenen Wohnung. Denn hierbei ist längst nicht alles erlaubt und Sie dürfen viele Arbeiten nicht ohne Absprache mit den anderen Wohnungseigentümern ausführen. Dieser Umstand sorgt immer wieder für einen Streit in der Eigentümergemeinschaft.
Hier gilt: Als Wohnungseigentümer dürfen Sie nur nach Belieben reparieren, sanieren und modernisieren, wenn es gezielt Ihr Sondereigentum betrifft. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel ein Zimmer streichen, die Badewanne austauschen oder auch nicht-tragende Wände durchbrechen dürfen, ohne die Wohnungseigentümergemeinschaft darüber gezielt zu informieren. Demgegenüber dürfen Sie unter keinen Umständen eigenmächtige Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vornehmen. Dies ist nur möglich, wenn über eine etwaige Veränderung zuvor die Eigentümerversammlung einen entsprechenden Beschluss mit der jeweils erforderlichen Mehrheit fasst hat. Dies gilt auch dann, wenn das jeweilige Gemeinschaftseigentum - wie zum Beispiel eine tragende Wand oder auch ein Fenster - mitten im Sondereigentum liegt.
Das optische Erscheinungsbild der gesamten Immobilie steht oftmals im Fokus von Streitigkeiten
In der Praxis kommt es laut Wohnen im Eigentum e.V. dabei zu den unterschiedlichsten WEG-Streitigkeiten. Grundsätzlich unterscheiden müssen Sie dabei zwischen Ärger unter den Eigentümern an sich sowie zwischen der WEG und Dritten (oftmals die Hausverwaltung). Die Statistik zeigt dabei, dass gerade die Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern häufig vor Gericht landen. Vielfach geht es bei den Differenzen um das Anfechten von Beschlüssen, die von einer Seite her als nicht rechtens angesehen werden. Kleinigkeiten können hier als Auslöser fungieren.
So reicht es schon, wenn nur ein Eigentümer eine andere Meinung vertritt. Hat die WEG mehrheitlich zum Beispiel für das Anbringen eines Sonnenschutzes auf Ihrem Balkon sein Einverständnis gegeben, reicht es schon, wenn dennoch lediglich ein einziger Eigentümer nicht mit diesem Beschluss bzw. mit der Erlaubnis einverstanden ist. Dieser hat dann die Möglichkeit, den Beschluss anzufechten. Ein Grund hierfür wäre beispielsweise das optische Erscheinungsbildes des Hauses, das sich durch den Sonnenschutz deutlich verändert. In einem solchen Fall entscheiden dann die Gerichte, ob der Sonnenschutz wieder abgenommen werden muss. Der aus dem Nachbarschaftsrecht bekannte Weg der Streitschlichtung ist hier nicht möglich, da im Wohnungseigentumsrecht Möglichkeiten dieser Art nicht existieren. Daher landet ein Streit in der Eigentümerschaft auch vergleichsweise oft vor Gericht.
Auch die Verwaltung ist immer im Fokus
In manchen Fällen kommt es auch zu einem Streit Eigentümergemeinschaft aufgrund von Fehlern Dritter. Der Verein Wohnen im Eigentum e.V. sieht hier vor allem die Hausverwaltungen unter Zugzwang. Denn Streitigkeiten unter den jeweiligen Wohnungsbesitzern kommen oftmals durch intransparente oder schlichtweg falsche Jahresabrechnungen der Verwalter zustande. Oder aber es werden WEG-Beschlüsse nur verzögert umgesetzt, was für ein Teil der Beteiligten negative Auswirkungen hat, während andere Wohnungseigentümer wiederum daraus Nutzen ziehen können.Kompliziert wird es auch immer, wenn es um Geld geht. Hat zum Beispiel ein Wohnungseigentümer Geld für die Renovierung eines Bereichs, der sowohl zum Sonder- als auch zum Gemeinschaftseigentum zählt, erhalten und anschließend ist für einen ähnlich gelagerten Fall kein entsprechender Beschluss mehr durchsetzbar, drohen Konflikte unter den involvierten Eigentümern.