Ein Spezialfall bei der Vermarktung einer Immobilie ist der Verkauf einer bereits vermieteten Wohnung. Dies kommt, vor allem bei Kapitalanlegern, häufig vor. Möchten Sie ebenfalls eine vermietete Wohnung verkaufen, gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten.
Wie läuft die Vermarktung ab?
Die Vermittlung einer vermieteten Wohnung läuft anders ab, als es bei leeren Wohnungen der Fall ist. Wenn Sie die Wohnung auf Online-Vermarktungsportalen einstellen, sollte dies unter einer gesonderten Rubrik, die zum Beispiel „Anlageobjekte“ heißt, geschehen. Damit schließen Sie aus, dass Sie die falsche Zielgruppe ansprechen. Des Weiteren betrachten Kapitalanleger eine Wohnung aus einem anderen Blickwinkel, als es Interessenten tun, die selbst in die Wohnung einziehen möchten. Für Kapitalanleger ist das Aussehen und der Schnitt der Wohnung weniger wichtig als die mögliche Rendite, die sie erzielen können. Aus diesem Grund vereinbaren Verkäufer häufig erst dann einen Besichtigungstermin, wenn ein Verkaufsgespräch inklusive einer detaillierten Beratung bereits erfolgt ist. In manchen Fällen kaufen Kapitalanleger sogar eine Wohnung, ohne sie überhaupt besichtigt zu haben. Auf jeden Fall sollten Verkäufer eine sehr gute Beratung führen und einen Fachmann hinzuziehen. Wenn Sie einen Experten einschalten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Makler zu wenden, der bereits Erfahrung mit der Vermarktung von Kapitalanlagen besitzt.
Einen Angebotspreis festlegen
Es ist nicht einfach, für eine vermietete Wohnung einen angemessenen Angebotspreis festzulegen. Um den bestmöglichen Preis zu ermitteln, ist es sinnvoll, aus der Sicht eines potenziellen Käufers eine Renditekalkulation aufzusetzen. Weiterhin lohnt es sich, den Verkaufspreis vergleichbarer Wohnungen in der gleichen Region zu analysieren. Nicht zuletzt sollten Sie den Quadratmeterpreis beachten, der sich aus der Festsetzung des Angebotspreises ergibt. Da es bei der Ermittlung des Angebotspreises verschiedene Faktoren zu berücksichtigen gilt und natürlich jede Wohnung ihre Eigenheiten hat, sollten Sie einen Wertermittlungsexperten mit einbeziehen.
Wer kommt als Interessent in Frage?
Grundsätzlich gibt es zwei Interessentengruppen, die für den Kauf einer vermieteten Wohnung in Frage kommen. Zum einen gibt es die Interessenten, die die Wohnung selber beziehen möchten. Dieser Fall kommt eher selten vor. Das liegt daran, dass ein Käufer zwar das bestehende Mietverhältnis kündigen kann, weil er Eigenbedarf ankündigt. Jedoch muss er eine solche Kündigung begründen. In der Praxis landet dieser Disput schon mal vor Gericht. Wenn das Gericht die Gründe für die Kündigung nicht anerkennt, hat der Kaufinteressent Zeit und Geld verschwendet. Hinzu kommt, dass der Termin des möglichen Einzugs in die Wohnung nicht vorhersehbar ist, was für die meisten Selbstnutzer einen Kauf ausschließen lässt.
Die Kapitalanleger
Die zweite Interessentengruppe, die Kapitalanleger, sind für den Verkäufer die bessere Option. Für Kapitalanleger ist es wichtig, dass sich die Eigenkapitalrendite für ihn lohnt. Ein gutes Argument, um einen Kapitalanleger vom Kauf zu überzeugen, ist das folgende: Erläutern Sie, dass er schon während der Dauer der Haltung der Wohnung eine gute Eigenkapitalrendite erwirtschaften kann. Spätestens bei dem Verkauf der Wohnung profitiert er dann richtig von seiner Investition.