Was ist eigentlich ein Wohnungsmakler? Die Antwort klingt zunächst ganz einfach: Er spezialisiert sich auf den Verkauf und die Vermietung von Eigentumswohnungen. Aber warum ist dazu Spezialkenntnis nötig?
WEG-Recht
Anders als bei einem Haus, wohnen Sie mit Ihrer Wohnung nicht alleine. Egal ob Miete oder Kauf – die Hausgemeinschaft (Wohnungseigentümergemeinschaft = WEG) ist mit im Boot. Hier gibt es jede Menge juristischer Besonderheiten, bei denen ein Wohnungsmakler Ihnen gern behilflich ist. Fragen, die für Wohnungskäufer interessant sein können, sind unter anderem:
Diese und zahlreiche andere Fragen kann Ihnen ein Wohnungsmakler beantworten. Denn hier gilt es oft zwischen den Zeilen zu lesen – und dafür ist teilweise viel Erfahrung nötig.
Vermietung
Auch bei der Vermietung hilft Ihnen ein Wohnungsmakler weiter. Hier übernimmt er wichtige Aufgaben wie die Bonitätsprüfung von Mietinteressenten, juristisch wasserdichte Mietverträge und die rechtssichere Abwicklung der Wohnungsübergabe. Was Ihnen ein Wohnungsmakler in der Vermietung also hauptsächlich bietet, ist – natürlich neben der Mietersuche – Rechtssicherheit. Denn kaum irgendwo wird so oft vor Gericht gestritten wie hier. Ist der Mieter zahlungsunfähig oder -willig, der Mietvertrag nicht rechtssicher oder die Wohnungsübergabe nicht korrekt durchgeführt, kostet das Sie als Vermieter oftmals viele tausend Euro.
Seit Einführung des Bestellerprinzips übernimmt die Kosten für einen Makler bei der Vermietung die Partei, die ihn auch (schriftlich) beauftragt hat. In der Regel kostet die Vermietung einer Wohnung zwei Nettokaltmieten.