Was ist ein Wohnungsmakler?

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Was ist eigentlich ein Wohnungs­makler? Die Antwort klingt zunächst ganz einfach: Er spezia­li­siert sich auf den Verkauf und die Vermietung von Eigen­tums­woh­nungen. Aber warum ist dazu Spezi­al­kenntnis nötig?

WEG-Recht

Anders als bei einem Haus, wohnen Sie mit Ihrer Wohnung nicht alleine. Egal ob Miete oder Kauf – die Hausge­mein­schaft (Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft = WEG) ist mit im Boot. Hier gibt es jede Menge juris­ti­scher Beson­der­heiten, bei denen ein Wohnungs­makler Ihnen gern behilflich ist. Fragen, die für Wohnungs­käufer inter­essant sein können, sind unter anderem:

  • Wie hoch ist die Instand­hal­tungs­rücklage und was deckt sie ab?

  • Wie darf ich den Keller, die Garage und die Gemein­schafts­flächen nutzen?

  • Gibt es feste Regeln im Haus, etwa zur Tierhaltung?

  • Was steht in der Hausordnung und was bedeutet das für mich?

  • Wer kümmert sich um die Pflege der Gemeinschaftsflächen?

  • Ist die Hausge­mein­schaft harmo­nisch? Wie erfahre ich das?

  • Wie sieht eine Teilungs­er­klärung aus und was kann ich daraus ablesen?

  • Welche Infor­ma­tionen geben mir die Proto­kolle der Eigentümerversammlungen?

Diese und zahlreiche andere Fragen kann Ihnen ein Wohnungs­makler beant­worten. Denn hier gilt es oft zwischen den Zeilen zu lesen – und dafür ist teilweise viel Erfahrung nötig.

Vermietung

Auch bei der Vermietung hilft Ihnen ein Wohnungs­makler weiter. Hier übernimmt er wichtige Aufgaben wie die Bonitäts­prüfung von Mietin­ter­es­senten, juris­tisch wasser­dichte Mietver­träge und die rechts­si­chere Abwicklung der Wohnungs­übergabe. Was Ihnen ein Wohnungs­makler in der Vermietung also haupt­sächlich bietet, ist – natürlich neben der Mieter­suche – Rechts­si­cherheit. Denn kaum irgendwo wird so oft vor Gericht gestritten wie hier. Ist der Mieter zahlungs­un­fähig oder -willig, der Mietvertrag nicht rechts­sicher oder die Wohnungs­übergabe nicht korrekt durch­ge­führt, kostet das Sie als Vermieter oftmals viele tausend Euro.
Seit Einführung des Bestel­ler­prinzips übernimmt die Kosten für einen Makler bei der Vermietung die Partei, die ihn auch (schriftlich) beauf­tragt hat. In der Regel kostet die Vermietung einer Wohnung zwei Nettokaltmieten.

Unser Tipp

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