Die gute Nachricht zuerst: In Deutschland herrscht bei Kaufverträgen für Immobilien automatisch ein gewisser Grundstandard. Denn die Verträge werden vom Notar erstellt und beurkundet, der dazu beiden Parteien eine grundlegende neutrale Rechtsberatung bietet. Aber der Teufel liegt – wie überall – im Kleingedruckten. Im Folgenden lesen Sie, was Sie bei Kaufverträgen für Immobilien beachten müssen.
Was gibt es vorab zu beachten?
Wenn Sie sich für eine Immobilie entscheiden, bekommen Sie in der Regel kurz vor der notariellen Beurkundung den Kaufvertragsentwurf per Post oder E-Mail zugesendet. Dann können Sie ihn in Ruhe durchlesen und auf Wunsch von Ihrem Anwalt, Makler oder anderen Profi checken lassen. Denn der Notar achtet zwar darauf, dass alles im gesetzlichen Rahmen ist, aber trotzdem gibt es viele Regelungen, die für Sie ungünstig oder nachteilig, aber gleichzeitig juristisch in Ordnung sein können.
In welchen Punkten gibt mir der Notar keine Sicherheit?
Zu den Dingen, die ein Notar nicht für Sie überprüft, zählen zwischen den Vertragsparteien getroffene mündliche Vereinbarungen oder wirtschaftliche Belange. Das ist beispielsweise die Angemessenheit des Kaufpreises oder die Bonität des Käufers. Auch kennt ein Notar das Objekt natürlich nicht persönlich. Sie sollten ihn daher über alle getroffenen Vereinbarungen oder Besonderheiten zu Ihrem eigenen Schutz gewissenhaft informieren.
Was steht in einem Kaufvertrag?
Nur die notariell beurkundeten Vereinbarungen sind später auch wirklich gültig! Ein Kaufvertrag enthält deshalb neben dem Verkaufspreis, zu dem die Immobilie veräußert wird, auch alle weiteren Vereinbarungen rund um den Kauf. Vereinbarungen – auch schriftliche –, die abseits des Notars zum Kauf der Immobilie getroffen werden, haben vor Gericht keinen Bestand. Deshalb sollten Sie von solchen Zusatzvereinbarungen unbedingt absehen. Wenn die andere Partei eine solche verlangt, sollten Sie genau hinschauen. In der Regel deutet das auf unseriöse Vorgänge hin.
Bestandteile des Kaufvertrags:
- Vollständige Daten der Vertragsparteien
- Beschreibung des Kaufvertragsgegenstandes (auch Lage, Grundbuchblatt, Grundschuld etc.)
- Kaufpreis
- Zahlungstermin und Termin des wirtschaftlichen Übergangs
- Zahlungsmodalitäten
- Gewährleistungsregelungen
- Verzugszinsenregelung
- Besondere Vereinbarungen, etwa mitveräußerte Gegenstände, Ausstattung, noch durchzuführende Reparaturen etc.
- Anlagen (z.B. Mietverträge, Sondernutzungsrechte, Eigentumsanteile…)
Näheres zum Thema Kaufvertrag Ihrer Immobilie besprechen wir gerne mit Ihnen!