Was Sie zum Immobilien-Kaufvertrag wissen müssen

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Die gute Nachricht zuerst: In Deutschland herrscht bei Kaufver­trägen für Immobilien automa­tisch ein gewisser Grund­standard. Denn die Verträge werden vom Notar erstellt und beurkundet, der dazu beiden Parteien eine grund­le­gende neutrale Rechts­be­ratung bietet. Aber der Teufel liegt – wie überall – im Klein­ge­druckten. Im Folgenden lesen Sie, was Sie bei Kaufver­trägen für Immobilien beachten müssen.

Was gibt es vorab zu beachten?

Wenn Sie sich für eine Immobilie entscheiden, bekommen Sie in der Regel kurz vor der notari­ellen Beurkundung den Kaufver­trags­entwurf per Post oder E-Mail zugesendet. Dann können Sie ihn in Ruhe durch­lesen und auf Wunsch von Ihrem Anwalt, Makler oder anderen Profi checken lassen. Denn der Notar achtet zwar darauf, dass alles im gesetz­lichen Rahmen ist, aber trotzdem gibt es viele Regelungen, die für Sie ungünstig oder nachteilig, aber gleich­zeitig juris­tisch in Ordnung sein können.

In welchen Punkten gibt mir der Notar keine Sicherheit?

Zu den Dingen, die ein Notar nicht für Sie überprüft, zählen zwischen den Vertrags­par­teien getroffene mündliche Verein­ba­rungen oder wirtschaft­liche Belange. Das ist beispiels­weise die Angemes­senheit des Kaufpreises oder die Bonität des Käufers. Auch kennt ein Notar das Objekt natürlich nicht persönlich. Sie sollten ihn daher über alle getrof­fenen Verein­ba­rungen oder Beson­der­heiten zu Ihrem eigenen Schutz gewis­senhaft informieren.

Was steht in einem Kaufvertrag?

Nur die notariell beurkun­deten Verein­ba­rungen sind später auch wirklich gültig! Ein Kaufvertrag enthält deshalb neben dem Verkaufs­preis, zu dem die Immobilie veräußert wird, auch alle weiteren Verein­ba­rungen rund um den Kauf. Verein­ba­rungen – auch schrift­liche –, die abseits des Notars zum Kauf der Immobilie getroffen werden, haben vor Gericht keinen Bestand. Deshalb sollten Sie von solchen Zusatz­ver­ein­ba­rungen unbedingt absehen. Wenn die andere Partei eine solche verlangt, sollten Sie genau hinschauen. In der Regel deutet das auf unseriöse Vorgänge hin.

Bestand­teile des Kaufvertrags:

  • Vollständige Daten der Vertragsparteien
  • Beschreibung des Kaufver­trags­ge­gen­standes (auch Lage, Grund­buch­blatt, Grund­schuld etc.)
  • Kaufpreis
  • Zahlungs­termin und Termin des wirtschaft­lichen Übergangs
  • Zahlungs­mo­da­li­täten
  • Gewähr­leis­tungs­re­ge­lungen
  • Verzugs­zin­sen­re­gelung
  • Besondere Verein­ba­rungen, etwa mitver­äu­ßerte Gegen­stände, Ausstattung, noch durch­zu­füh­rende Repara­turen etc.
  • Anlagen (z.B. Mietver­träge, Sonder­nut­zungs­rechte, Eigentumsanteile…)

Näheres zum Thema Kaufvertrag Ihrer Immobilie besprechen wir gerne mit Ihnen!

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