Wohnungsauflösung - schon das Wort löst bei vielen Menschen Stress aus. Vielleicht haben auch Sie sich vorgenommen, dass Ihre Eltern so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben können? Doch in den meisten Familien kommt irgendwann der Fall, wo es nicht mehr geht: Die Kinder stehen zwischen Berufstätigkeit und Pflege und die Eltern wünschen sich irgendwann mehr Unterstützung oder benötigen diese. Zurück bleibt oft eine Wohnung, angefüllt mir einer Lebenszeit von Erinnerungen, alten Möbeln und mehr. Nun liegt es an Ihnen, die Haushaltsauflösung zu organisieren. Und das muss nicht in Stress ausarten, wenn Sie unsere Tipps nutzen!
Was darf ich überhaupt bei der Wohnungsauflösung?
Bevor Sie die Ärmel hochkrempeln und mit der Wohnungsauflösung loslegen, stellt sich Ihnen die Frage: Was dürfen Sie überhaupt? Sie sind zwar verantwortlich - doch schließlich nicht der Eigentümer dieser Gegenstände! Doch oft ist das Problem, dass man einfach nicht weiß. wohin mit all den Sachen. Natürlich ist es rechtlich nicht in Ordnung, Möbel oder anderen Besitz ohne Zustimmung des Eigentümers zu verkaufen oder wegzuwerfen. Sie müssen den Willen des Besitzers beachten. Doch was ist, wenn dieser vermindert zurechnungsfähig oder gar geschäftsunfähig ist? Auch, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater (oder sonstiger Angehöriger) an Demenz leidet, gilt dies! Auch dann müssen Sie vor der Wohnungsauflösung soweit möglich alles mit der Person absprechen. Sind solche Gespräche gar nicht mehr möglich, so gilt der „mutmaßliche Wille“. Gibt es noch weitere Beteiligte (z.B. Geschwister), sollten Sie vorher alles gut absprechen. Sonst kann es schnell zu einem Streit über den vermuteten Willen kommen.
Hat Ihr Angehöriger für die Wohnungsauflösung vorgesorgt?
Manchmal gibt es auch Fälle, in denen Menschen bereits vorgesorgt haben, was im Krankheitsfall mit ihrem Hab und Gut geschehen soll. Existieren dafür Vollmachten und Verfügungen? Das sollten Sie als erstes klären. In solchen Fällen haben Sie es einfach, denn dann sehen Sie den Willen des Betroffenen Schwarz auf Weiß. Streit wird dadurch auch vermieden. Allerdings: Liegt eine Vollmacht vor, darf auch nur die bevollmächtigte Person tätig werden. Sind das nicht Sie, dürfen Sie die Wohnungsauflösung auch nicht durchführen. Und sind Sie es, müssen Sie den Willen des Betroffenen einhalten. Sonst bestellt das zuständige Gericht einen Betreuer, der dann auch nachweisen muss, was er tut. Sind Sie Bevollmächtigter, so wird Ihr Angehöriger Sie in der Regel informiert haben. Oft ist auch eine Vollmacht an einem gut zugänglichen Ort hinterlegt.
Wie gehe ich bei der Wohnungsauflösung konkret vor?
Sind Sie Bevollmächtigter für die Haushaltsauflösung, oder Vertreter Ihres Angehörigen, können Sie einfach mit dem Schlüssel die Wohnung betreten. Nun haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie beauftragen ein Unternehmen mit der Haushaltsauflösung, oder Sie kümmern sich selbst darum. Doch es geht hier um mehr als Möbel und Besitz.
Schritt 1: Verträge kündigen
Auch um laufende Kosten zu sparen, sollten Sie zeitnah unnötig gewordene Verträge aufspüren und kündigen. Dazu zählen unter anderem:
- Mietvertrag, wenn vorhanden!
- Telefon/Internet
- Strom und andere Versorger
- Hausratsversicherung, evtl. Gebäudeversicherung
Ist Ihr Angehöriger noch geschäftsfähig, haben Sie es oft etwas leichter, denn sie oder er kann noch seine Unterschrift unter die Kündigung setzen.
Schritt 2: Was kann weg?
Nun geht es bei der Haushaltsauflösung ans Sortieren. Klären Sie am besten als Erstes, was weg soll und was vielleicht jemand aus der Familie behalten möchte. Wenn noch weitere Personen beteiligt sind und sich nicht einig sind, sollten Sie zuerst den Wert des Hausrats schätzen lassen. Zudem hilft es ungemein, wenn Sie ganz transparent ein Protokoll erstellen: Was ist vorhanden, wer bekommt was? Ist Ihr Angehöriger mit einer Entsorgung zu Lebzeiten nicht einverstanden, so müssen Sie wohl oder übel eine Lagermöglichkeit finden.
Schritt 3: Entsorgung
Bei der Entsorgung im Rahmen der Haushaltsauflösung gibt es mehrere Möglichkeiten, die Sie ausschöpfen können, bevor der Sperrmüll kommt.
Sie können geeignete Stücke in gutem Zustand in einem Kleinanzeigen-Portal inserieren und erst einmal schauen, ob Sie Käufer finden. Oft haben Sie auch Zeit, weil die Kündigung einer Wohnung Zeit in Anspruch nimmt.
Gibt es noch gut nutzbare Stücke, für die Sie keinen Käufer finden, so bietet sich noch das Sozialkaufhaus oder der entsprechende soziale Träger in Ihrer Stadt an, wo sie Bedürftigen zugute kommen.
Die letzte Lösung auch für abgenutzte und beschädigte Stücke ist dann der Sperrmüll oder die Entrümpelung. Ein Unternehmen mit der Haushaltsauflösung zu betrauen, kann aber teuer werden. Deshalb sollten Sie unbedingt Angebote vergleichen. Doch auch eine eigenverantwortliche Wohnungsauflösung kostet Geld: Für eventuelle Transportermiete, Container, Gebühren für Sperrmüll etc. Suchen Sie sich auf jeden Fall eine renommierte, seriöse Firma, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.
Vorsicht!!!
Gerade bei dementen Menschen sollten Sie sich bei einer Wohnungsauflösung vor der Entsorgung alles genauestens anschauen. Oft kommt es vor, dass etwa Geldscheine zwischen Bücherseiten oder anderswo versteckt werden. Deshalb: Kontrolle vor der Entsorgung lohnt sich!